Erstgespräch:
60,00 Euro - ca. ½ h (nur auf Ihren Wunsch – es besteht keine Notwendigkeit der Inanspruchnahme)
Geistiges-Energetisches Heilen:
190,00 Euro pauschal (1. Termin: Dauer ca. 2 h inklusive Anamnese)
145,00 Euro pauschal (ab dem 2. Termin: Dauer ca. 1 ½ h inklusive Vorgespräch)
Hypnosetherapie:
120,00 Euro/60 min.
Die Abrechnung erfolgt pro abgeschlossene 10 Minuten/20,00 Euro.
Raucherentwöhnung: 720,00 Euro/4 Termine (pauschal/Gesamtdauer: ca. 6 – 7 Stunden)
Kosten für Hausbesuche:
innerhalb von Cottbus: 10,00 Euro
außerhalb von Cottbus: nach Vereinbarung
Die Hypnosetermine haben in aller Regel eine Dauer zwischen 1,5 und 3 Stunden und richten sich nach Ihrem Bedarf.
Der 1. Termin beinhaltet die Anamnese, die Klärung all Ihrer Fragen zur Hypnose sowie
eine Hypnose mit Blockadenlösung. Ab dem 2. Termin erfolgt die ursachenorientierte Hypnosetherapie.
Die Dauer und Anzahl der Sitzungen kann je nach Problematik variieren.
Die Bezahlung erfolgt direkt am Ende der Sitzung gegen Quittung und kann nur in bar vorgenommen werden. Sofern Sie eine Krankenversicherung haben, die für Hypnose als Heilpraktikerleistung zahlt, stelle ich Ihnen hierfür gerne eine Rechnung aus.
Das Honorar ist nicht verhandelbar.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.
Kostenerstattung:
Ich mache Sie auf Folgendes aufmerksam:
Bei medizinischen Indikationen gilt Folgendes: Hier erfolgt eine Übernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen nur in seltenen Ausnahmefällen (Systemversagen).
Sofern Sie jedoch eine private Krankenversicherung haben, können Sie vorab prüfen, ob Sie einen Tarif haben, der sich zu einem Teil an den Kosten beteiligt.
Diese Prüfung obliegt Ihnen eigenverantwortlich. Meiner Praxis gegenüber sind in jedem Fall Sie selbst Rechnungsempfänger und Zahlungspflichtiger.
Sofern es sich um nichtmedizinische Indikationen handelt, werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sie bekommen Sie auch nicht durch die private Krankenversicherung erstattet.